Heft 07/2024 – Ab Seite 266

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SchuldR AT – §§ 275 Abs. 1, 313, 326 Abs. 1, Abs. 4, 346 BGB
Zum Verhältnis von Unmöglichkeit iSd § 275 Abs. 1 BGB und der Störung der Geschäftsgrundlage
BGH (Urteil vom 24.01.2024 – XII ZR 123/22)

1. Zur Frage der Unmöglichkeit der von einem Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistung aufgrund eines im Vertragszeitraum geltenden Beherbergungsverbots zu touristischen Zwecken als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der COVID- 19-Pandemie.

2. Eine Anpassung vertraglicher Verpflichtungen an die tatsächlichen Umstände kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn das Gesetz in den Vorschriften über die Unmöglichkeit der Leistung die Folge der Vertragsstörung bestimmt. Daher scheidet eine Anwendung des § 313 BGB aus, soweit der Tatbestand des § 275 Abs. 1 BGB erfüllt ist (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 233, 266 = NZM 2022, 514).

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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