, ,

Heft 07/2025 – Ab Seite 275

1,99 

ZPO / SchuldR BT – §§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 823 BGB, 7 StVG, 115 VVG
Zur alternativen Klagehäufung beim Schadensersatzklagen eines Leasingnehmers nach Verkehrsunfall
BGH (Urteil vom 21. Januar 2025 – VI ZR 141/24)

SKU: 072025-275 Categories: , ,

Macht ein Leasingnehmer deliktische Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung des von ihm geleasten Fahrzeugs geltend, können zur Begründung sowohl eigene Ansprüche des Leasingnehmers wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachte Ansprüche des Leasinggebers in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Der Leasingnehmer muss zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, wessen Ansprüche er geltend macht.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)