Der Besitzverlust, den der Besitzer einer Sache infolge einer (drohenden) Zwangsvollstreckung eines auf die Herausgabe der Sache gerichteten vorläufig voll-streckbaren Titels erleidet, lässt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht entfallen und hat daher nicht die Erledigung der Hauptsache zur Folge.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2014, Heft 08/2014
Heft 08/2014 – Ab Seite 316
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SachenR / ZPO – § 985 BGB, §§ 91a, 264 Nr. 2 ZPO
Auswirkungen der zwangsweisen Herausgabe einer Sache auf den Anspruch aus § 985 BGB
BGH (Urteil vom 14.03.2014 – V ZR 115/13)
incl. 19% VAT