Heft 08/2014 – Ab Seite 327

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Verfassungs- und Schulrecht – Art. 6 Abs. 2 S. 1, Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 3 Abs. 3 GG
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule
BVerwG (Urteil vom 16.04.2014 – 6 C 11.13)

1. Eltern können aufgrund von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht die Einrichtung bestimmter Schulfächer verlangen.
2. Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG räumt den Religionsgemeinschaften als außerstaatlichen Bildungs- und Erziehungsträgern die Möglichkeit schulbezogener Mitwirkung im Interesse der Religionsfreiheit ein. Für die Forderung nach Einführung eines nichtkonfessionellen Ethikunterrichts als Ersatzfach für den Religionsunterricht bietet die Vorschrift keine Grundlage.
3. Nimmt der Normgeber im Schulrecht bei Gestaltung der Stundentafeln keine Gleichstellung zwischen den Fächern Ethik und Religion vor, verstößt er nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG, da bereits auf Ebene der Verfassung (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG) eine Differenzierung zwischen beiden Fächern vorgenommen wird.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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