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Heft 08/2015 – Ab Seite 295

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BGB AT / SchuldR AT / FamR – §§ 108 Abs. 1, 362 Abs. 1, 387, 1903 Abs. 1 S.2 BGB
Fehlende „Empfangszuständigkeit“ eines Betreuten bei Einwilligungsvorbehalt?
BGH (Urteil vom 21.04.2015 – XI ZR 234/14)

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Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)