Heft 08/2015 – Ab Seite 324

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Vermögensdelikte – §§ 263, 266, 267 StGB
Zur Täuschung über die Angemessenheit des Preises bei Immobiliengeschäften
BGH (Urteil vom 20.05.2015 – 5 StR 547/14)

Grundsätzlich erklärt ein Verkäufer bei Kaufpreisverlangen nicht (auch nur konkludent) mit, dass der Kaufpreis auch dem objektiven Wert des Kaufobjektes entspricht.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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