Auch wenn Dritte in das Geschehen eingreifen, ist nicht zwangsläufig ein Fehlschlag anzunehmen oder die Freiwilligkeit beim Rücktritt zu verneinen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2018, Strafrecht, Heft 08/2018
Heft 08/2018 – Ab Seite 319
1,99 €
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 211, 212, 223, 224 StGB
Rücktritt trotz Eingreifen Dritter
BGH (Beschluss vom 07.03.2018 – 1 StR 83/18)
incl. 19% VAT