Heft 08/2018 – Ab Seite 325

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Strafprozessrecht – § 136, 140 StPO
Kein Verwertungsverbot bei fehlender Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
BGH (Beschluss vom 06.02.2018 – 2 StR 163/17)

Ein Verstoß gegen § 136 Abs. 1 S. 5 StPO (§ 136 Abs. 1 S. 3 StPO a.F.) durch fehlende Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung führt nicht grundsätzlich zu einem Beweisverwertungsverbot.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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