Heft 08/2019 – Ab Seite 316

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FamR – §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB
Anspruch der Mutter gegen den Vater auf Herausgabe des Kinderreisepasses
BGH (Beschluss vom 27.03.2019 – XII ZB 345/18)

1. Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
2. Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Kinderreisepass benötigt.
3. Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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