Heft 08/2019 – Ab Seite 323

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Vermögensdelikte – §§ 25, 223, 224, 239a, 239b, 240, 242, 253, 255, 259 StGB
Funktionaler Zusammenhang beim erpresserischen Menschenraub
BGH (Beschluss vom 16.04.2019 – 3 StR 35/19)

Der für § 239a StGB erforderliche finale und zeitliche Zusammenhang der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ist auch gegeben, wenn eine vorübergehende räumliche Trennung von Täter und Opfer eintritt, aber die Zwangslage sich weiter auf das Opfer auswirkt und das vermögensschädigende Verhalten des Opfers erst nach Wiedererlangung der physischen Gewalt des Täters über das Opfer erfolgen soll.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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