Heft 08/2020 – Ab Seite 334

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Allgemeines Verwaltungsrecht – § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG
Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins bei Alkoholabhängigkeit
OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 19.12.2019 – 2 LB 758/18)

Der Begriff der Alkoholabhängigkeit ist für das Jagd- und Waffenrecht als Abhängigkeit im Sinne eines nicht beherrschbaren Zwangs zum Alkoholkonsum zu verstehen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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