Heft 08/2023 – Ab Seite 324

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Vermögensdelikte – §§ 240, 241, 242, 244, 249, 250, 253, 255 StGB
Schwerer Raub mit einer Luftpumpe
BGH (Beschluss vom 28.03.2023 – 4 StR 61/23)

Für die einschränkende Auslegung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB bei Scheinwaffen ist es erforderlich, dass der Gegenstand in jeglicher Hinsicht offensichtlich ungefährlich ist.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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