Heft 09/2014 – Ab Seite 337

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BGB AT – §§ 133, 157 BGB; § 2 Abs. 2 GasGVV
Zum stillschweigendem Vertragsschluss durch Energieverbrauch
BGH (Urteil vom 22.07.2014 – VII ZR 313/13)

Das typischerweise an alle Mieter eines Grundstücks (hier: eines Einfamilienhauses) gerichtete Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens (sogenannte „Realofferte“) wird in der Regel von demjenigen, der die Energie entnimmt, konkludent sowohl für sich selbst als auch im Wege der – jedenfalls nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht gegebenen – Stellvertretung für die Mitmieter angenommen (Fortführung BGH, Urteil vom 2. Juli 2014 – VII ZR 316/13, zu Veröffentlichung bestimmt).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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