Heft 09/2015 – Ab Seite 345

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SchuldR AT – § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB nF (= § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF)
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei der Lieferung von Heizöl an Verbraucher
BGH (Urteil vom 17.06.2015 – VIII ZR 249/14)

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312[g] Abs. [2] Nr. [8] BGB… ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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