Heft 09/2016 – Ab Seite 343

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BGB AT / FamR – §§ 180, 1638 Abs. 1, 1909 Abs. 1 BGB
Ausschluss der Vermögenssorge aufgrund testamentarischer Anordnung
BGH (Urteil vom 29.06.2016 – XI ZB 300/15)

Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnet Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbten Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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