Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes ist eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme sowie eines räumlich-zeitlichen Zusammenhangs dergestalt, dass es zu einer nötigungsbedingten Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Gewahrsamsinhabers über das Tatobjekt gekommen ist.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2016, Strafrecht, Heft 09/2016
Heft 09/2016 – Ab Seite 360
1,99 €
Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 123, 211, 221, 223, 224, 240, 242, 249, 250 StGB
Verknüpfung von Wegnahme und qualifizierten Nötigungsmitteln beim Raub
BGH (Urteil vom 20.01.2016 – 1 StR 398/15)
incl. 19% VAT