1. Bei einem Mord aus kannibalistischen Phantasien ist neben der Verwirklichung des Mordmerkmals „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ stets an das Mordmerkmal „zur Ermöglichung einer anderen Straftat“ in Form einer Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB zu denken.
2. Die vom BGH in Bezug auf das Mordmerkmal der Heimtücke etablierte „Rechtsfolgenlösung“ findet für andere Mordmerkmale keine Anwendung und eröffnet nicht einen allgemeinen Sonderstrafrahmen für „minder schwere“ Fälle.
(Leitsätze der Bearbeiter)
Jahrgang 2016, Strafrecht, Heft 09/2016
Heft 09/2016 – Ab Seite 365
1,99 €
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 49, 168, 211, 216, 223, 224 StGB
Mord aus kannibalistischen Phantasien
BGH (Urteil vom 06.04.2016 – 5 StR 504/15)
incl. 19% VAT