Heft 09/2018 – Ab Seite 337

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BGB AT / SchuldR BT – §§ 199, 670, 677, 683 BGB
„Auch-fremdes Geschäft“ bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verjährung des Ersatzanspruches
BGH (Urteil vom 05.07.2018 – III ZR 273/16)

1. Ansprüche aus § 670 BGB auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen einer mehraktigen Geschäftsbesorgung in aufeinander folgenden Jahren getätigt worden sind, entstehen sukzessive und verjähren nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB nacheinander (Fortführung von… BGHZ 143, 9 und …BeckRS 2001, 30163582).
2. Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht nur wegen der in der Vergangenheit liegenden Aufwendungen, die der Geschäftsführer bereits getätigt hat (Anschluss an RGZ 84, 390).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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