1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten. Es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
2. Eine grundrechtlich erhebliche Gefährdungslage besteht jedoch nicht schon immer deshalb, weil eine staatliche Stelle Kenntnisse erlangt, die einen Bezug zu einer bestimmten juristischen Person und ihrer Tätigkeit aufweisen. Die informationelle Maßnahme muss vielmehr die betroffene juristische Person einer Gefährdung hinsichtlich ihrer spezifischen Freiheitsausübung aussetzen. Maßgeblich kommt es dabei insbesondere auf die Bedeutung der betroffenen Informationen für den grundrechtlich geschützten Tätigkeitskreis der juristischen Person sowie auf den Zweck und die möglichen Folgen der Maßnahme an.
3. Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben müssen.
(Leitsätze der Bearbeiter)
Heft 09/2018 – Ab Seite 369
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des „Diesel-Skandals“
BVerfG (Beschluss vom 27.06.2018 – 2 BvR 1780/17)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 02/2018
Heft 02/2018 – Ab Seite 54
1,99 €SchuldR BT / SachenR / ZPO – §§ 433, 986 BGB, §§ 265, 325 ZPO
Prozessstandschaft und objektive sowie subjektive Grenzen der Rechtskraft
BGH (Urteil vom 29.09.2017 – V ZR 19/16) -
Heft 01/2018
Heft 01/2018 – Ab Seite 28
1,99 €Nichtvermögensdelikte – § 185 StGB
Verkürztes Götzzitat ist keine Beleidigung
AG Plettenberg (Urteil vom 08.08.2017 – 9 Cs 262 Js 1764/16-4/17) -
Heft 01/2018
Heft 01/2018 – Ab Seite 25
1,99 €Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 22, 23, 212, 221, 223, 323c StGB
Garantenstellung eines Kindes gegenüber seinen Eltern
BGH (Beschluss vom 02.08.2017 – 4 StR 169/17) -
Heft 01/2018
Heft 01/2018 – Ab Seite 6
1,99 €SchuldR AT / BT / StraßenverkehrsR / ZPO – §§ 242, 422, 426, 430, 823 Abs. 1 BGB, §§ 7 Abs. 1, 11 Abs. 1 StVG, § 256 ZPO, § 116 Abs. 1, Abs. 6 SGB X
„Gesamtschuld-“ und „gesamtgläubigerschaftähnliche“ Rechtsverhältnisse
BGH (Urteil vom 17.10.2017 – VI ZR 423/16)