Heft 09/2021 – Ab Seite 365

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte- §§ 25, 223, 224, 249, 250, 253, 255 StGB
Konkludente Drohung bei vorangegangener Gewaltanwendung
BGH (Urteil vom 03.03.2021 – 2 StR 170/20)

Sofern der Täter das Opfer bereits 30 Minuten lang misshandelt hat und unmittelbar anschließend den Wegnahmeentschluss fasst, wobei er sich bewusst ist, dass das Opfer aus Angst vor weiteren Misshandlungen sich nicht wehren wird, so kann in der anschließenden Wegnahme bzw. dem damit verbundenen Verhalten eine konkludente Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gesehen werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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