Heft 09/2023 – Ab Seite 352

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ZPO / FamFG §§ 85 Abs. 2, 130d, 233, 236 ZPO; §§ 113 Abs. 1 S. 2, 117 Abs. 1 S. 4, Abs. 5 FamFG
Wiedereinsetzungsantrag bei einem vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers
BGH (Beschluss vom 01.03.2023 – XII ZB 228/22)

1. Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung (im Anschluss an BGH NJW 2004, 2525).

2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war (im Anschluss an BGH NJW 2011, 1972).

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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