Heft 09/2024 – Ab Seite 377

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Verwaltungsrecht – § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO; § 85 Abs. 4 S. 6 SGB V
Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Rückforderungsbescheide nach TestV
VG Hamburg (Beschluss vom 24.06.2024 – 13 E 2347/24)

1. An den Wahrscheinlichkeitsgrad für die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen durch Äußerungsdelikte auf einer politischen Veranstaltung einer politischen Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt hat (Art. 21 Abs. 4 GG), sind im Rahmen der Gefahrenprognose strenge Anforderungen zu stellen.

2. Denn eine darauf gestützte Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung greift in den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch aus Art. 21, Art. 3 Abs. 1 GG auf Chancengleichheit politischer Parteien ein.

(Leitsätze des Bearbeiters)

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