Heft 10/2014 – Ab Seite 398

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SchuldR BT – §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S. 1 BGB
Honorar bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrages
BGH (Urteil vom 22.05.2014 – IX ZR 147/12)

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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