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Heft 10/2015 – Ab Seite 383

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SchuldR AT / BT / ZPO – §§ 323, 358 Abs. 4 S.3, 437 Nr. 2 BGB, 531 ZPO
Zum erforderlichen Inhalt des Nacherfüllungsverlangens des Käufers als Voraussetzung eines Rücktritts
BGH (Urteil vom 01.07.2015 – VIII ZR 226/14)

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Die Obliegenheit des Käufers, vor der Geltendmachung der in § 437 Nr. 2 und 3 BGB aufgeführten Rechte ein Nacherfüllungsverlangen an den Verkäufer zu richten, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Eine an den Verkäufer gerichtete Aufforderung, er möge innerhalb der gesetzten Frist dem Grunde nach seine Bereitschaft zur Nachbesserung erklären, stellt daher kein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen dar (Bestätigung und Fortführung von BGH NJW 2010, 1448 Rn 12).
(Auszug aus den Amtlichen Leitsätzen des Gerichts)