Heft 10/2015 – Ab Seite 402

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 32, 212, 223, 224 StGB
Rechtswidrigkeit hoheitlichen Handelns im Falle der Notwehr
BGH (Beschluss vom 09.06.2015 – 1 StR 606/14)

1. Der BGH hat den sog. strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff bei hoheitlichem Handeln bestätigt.
2. Für die Rechtmäßigkeit hoheitlichen Handelns kommt es demnach lediglich darauf an, dass der handelnde Beamte örtlich und sachlich zuständig ist, die wesentlichen Förmlichkeiten des vorgeschriebenen Verfahrens eingehalten werden und er sein ihm ggf. eingeräumtes Ermessen pflichtgemäß ausübt.
(Leitsätze der Bearbeiter)

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