Heft 10/2015 – Ab Seite 408

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 211, 212, 221, 223, 224, 323 c StGB
Entscheidende Tätersicht beim Rücktritt
BGH (Beschluss vom 22.04.2015 – 2 StR 383/14)

1. Auch bei mehreren Beteiligten kann ein „Aufgeben“ der weiteren Tatausführung einem „Verhindern“ im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB entsprechen, wenn alle Beteiligten einvernehmlich von der weiteren Tatausführung Abstand nehmen und ein unbeendeter Versuch vorliegt.
2. Für die Bestimmung, ob ein Versuch bereits beendet oder nur unbeendet ist und ob der Rücktritt noch freiwillig erfolgt, kommt es allein auf die subjektive Vorstellung des Täters an. Diese muss eindeutig ermittelt werden.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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