Heft 10/2016 – Ab Seite 392

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SchuldR AT / BT – §§ 280 Abs. 1, 630a, 823 Abs. 1, 831 BGB
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei ärztlichen Eingriffen
BGH (Urteil vom 19.07.2016 – VI ZR 75/15)

Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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