Heft 10/2019 – Ab Seite 385

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SchuldR AT – § 288 Abs. 5 S.1 BGB
Zu den Voraussetzungen eines Anspruches auf Zahlung der Pauschale nach § 288 Abs. 5 S.1 BGB
BGH (Urteil vom 22.08.2019 – VII ZR 115/18)

1. Es bleibt vorläufig offen, ob bei einer Mehrzahl von Entgeltforderungen aus gleichartigen Vertragsverhältnissen ein Anspruch auf Zahlung nur einer einzigen Pauschale oder mehrerer Pauschalen gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB besteht und inwieweit dieses Ergebnis mit der Zahlungsverzugsrichtlinie, insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 3 ZVRL, vereinbar ist.
2. Es bleibt weiter vorläufig offen, ob bei periodisch entstehenden Entgeltforderungen aus einem einzigen Vertragsverhältnis ein Anspruch auf Zahlung nur einer einzigen Pauschale oder mehrerer Pauschalen gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB besteht und inwieweit dieses Ergebnis mit der Zahlungsverzugsrichtlinie, insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 3 ZVRL, vereinbar ist (vgl. zum Streitstand: Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. § 288 Rn 15).
(Leitsätze des Bearbeiters)

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