Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2020, Heft 10/2020
Heft 10/2020 – Ab Seite 396
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ErbR – §§ 2314, 2325 Abs. 1 BGB
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei vereinbarter Anwachsung eines Gesellschaftsanteils
BGH (Urteil vom 03.06.2020 – IV ZR 16/19)
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