Heft 10/2021 – Ab Seite 386

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BGB AT / GesR – §§ 199, 738 BGB
Zur Verjährung des Abfindungsanspruches eines GbR-Gesellschafters
BGH (Urteil vom 18.05.2021 – II ZR 41/20)

Wendet sich der durch Beschluss der Gesellschafter aus wichtigem Grund ausgeschlossene Gesellschafter im Klageweg gegen die Wirksamkeit seines Ausschlusses, ist es ihm im Regelfall nicht zuzumuten, seinen Abfindungsanspruch vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschlusses gerichtlich geltend zu machen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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