1. Eine Nichtrealisierung einer Forderung gegen den Täter, stellt nur einen Vermögensschaden dar, wenn die Forderung werthaltig ist.
2. Ob eine Forderung werthaltig ist, muss immer anhand der Umstände des Einzelfalls ermittelt werden und ist nicht vorschnell zu unterstellen
(Leitsätze des Bearbeiters)
Jahrgang 2021, Strafrecht, Heft 10/2021
Heft 10/2021 – Ab Seite 408
1,99 €
Vermögensdelikte- §§ 25, 240, 241, 253, 255, 263 StGB
Werthaltigkeit von Forderungen bei einer räuberischen Erpressung
BGH (Urteil vom 09.06.2021 – 2 StR 13/20)
incl. 19% VAT