Heft 10/2021 – Ab Seite 411

1,99 

SKU 102021-411 Kategorien , ,

Verfassungsrecht – § 90 Abs. 2 BVerfGG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung des Kreises der „Genesenen“
BVerfG (Beschluss vom 07.06.2021 – 1 BvR 1260/21)

1. Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert grundsätzlich, vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.
2. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Subsidiarität kommt dann in Betracht, wenn eine Norm zur Überprüfung steht und die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte