Heft 10/2023 – Ab Seite 390

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SchuldR AT / BT – §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 433 BGB
Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers im Rahmen einer due diligence Prüfung
BGH (Urteil vom 15.09.2023 – V ZR 77/22)

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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