Heft 11/2013 – Ab Seite 442

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SchuldR AT / BT – §§ 281, 288, 307, 535 BGB
Konkretisierung der Rechtsnatur des Minderwertausgleichsanspruchs beim Leasingvertrag (Fortführung von BGH NJW 2013, 1420 und NJW-RR 2013, 1067)
BGH (Urteil vom 17.07.2013 – VIII ZR 334/12)

1. Dem Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung kann der Leasingnehmer schadensrechtliche Einwände nicht entgegenhalten (im Anschluss an …NJW 2013, 1420 [= … NJW-RR 2013, 1067…).
2. Die Wirksamkeit einer Klausel in einem vom Leasinggeber vorformulierten Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung, die den Leasingnehmer zum Minderwertausgleich verpflichtet, wenn er das Leasingfahrzeug nicht in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher zurückgibt, scheitert nicht daran, dass die Klausel dem Leasingnehmer kein Recht zur Nacherfüllung einräumt und die Pflicht zum Minderwertausgleich nicht analog § 281 Abs. 1 S.1 BGB von einer erfolglosen Fristsetzung hierzu abhängig macht.
3. Der Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung ist keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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