Heft 11/2013 – Ab Seite 450

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Vermögensdelikte – §§ 257, 258, 259, 261 StGB
Erfordernis eines Absatzerfolges für die Vollendung der Hehlerei
BGH (Beschluss vom 14.05.2013 – 3 StR 69/13)

Eine Hehlerei in den Begehungsvarianten des Absetzens oder der Absatzhilfe setzt für die Tatvollendung einen Absatzerfolg voraus.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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