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Heft 11/2016 – Ab Seite 445

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte §§ 22, 23, 32, 33, 212, 223, 224 StGB
Mehrere Messerstiche als erforderliche Verteidigung
BGH (Beschluss vom 22.06.2016 – 5 StR 138/16)

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Auch mehrere Messerstiche in den Oberkörper und Hals des Angreifers können im Einzelfall durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn unsicher ist, ob die Auswirkungen des ersten Stiches ausreichen, um den Angriff zu beenden und ein Abwarten dieser Auswirkungen dem Verteidigenden nicht zugemutet werden kann.
(Leitsatz des Bearbeiters)