Heft 11/2018 – Ab Seite 445

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Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 229, 142, 323 c StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als letzter Anwesender
BGH (Beschluss vom 11.04.2018 – 4 StR 583/17)

Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst nach der letzten feststellungsberechtigten Person verlässt, sofern er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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