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Heft 11/2019 – Ab Seite 453

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Verfassungsrecht – Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 8 GG
Beschwerde gegen Verurteilung als „faktischer Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung
BVerfG (Beschluss vom 09.07.2019 – 1 BvR 1257/19)

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Die Verurteilung als „faktischer Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung nach § 26 Nr. 2 VersammlG verstößt weder gegen das strafrechtliche Analogieverbot noch gegen das Schuldprinzip.
(Leitsatz der Bearbeiter)