Heft 11/2019 – Ab Seite 453

1,99 

SKU 112019-453 Kategorien , ,

Verfassungsrecht – Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 8 GG
Beschwerde gegen Verurteilung als „faktischer Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung
BVerfG (Beschluss vom 09.07.2019 – 1 BvR 1257/19)

Die Verurteilung als „faktischer Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung nach § 26 Nr. 2 VersammlG verstößt weder gegen das strafrechtliche Analogieverbot noch gegen das Schuldprinzip.
(Leitsatz der Bearbeiter)

Weitere Hefte