Heft 11/2020 – Ab Seite 449

1,99 

SKU 112020-449 Kategorien , ,

Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 242, 243, 244, 303, 304 StGB
Diebstahlsversuch bei Schutzmaßnahmen
BGH (Beschluss vom 28.04.2020 – 5 – StR 15/20)

Für das unmittelbare Ansetzen zu einer Diebstahlsverwirklichung genügt es, wenn der Täter mit seinem Angriff auf einen Wegnahmeschutzmechanismus beginnt, wenn nach seiner Vorstellung nach Überwindung des Mechanismus keine weiteren wesentlichen Zwischenakte bis zur Wegnahme mehr erforderlich sind. Nicht erforderlich ist, dass der Täter tatsächlich den Schutzmechanismus überwindet.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Weitere Hefte