1. Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
2. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden heillos zerrüttet, führt dies – vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen – zu dem Wegfall der Geschäftsgrundlage.
3. Der Übertragende kann die Rechte aus § 313 BGB geltend machen, es sei denn, die Zerrüttung ist eindeutig ihm allein anzulasten.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2021, Heft 11/2021
Heft 11/2021 – Ab Seite 421
1,99 €
SchuldR AT – § 313 Abs. 1 und Abs. 3 BGB
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung
BGH (Urteil vom 09.07.2021 – V ZR 30/20)
incl. 19% VAT