Heft 11/2021 – Ab Seite 435

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SchuldR AT / BT – §§ 355, 491, 495, 504 BGB
Widerruflichkeit eines Schuldbeitritts zu einem Verbraucherdarlehensvertrag
BGH (Urteil vom 21.09.2021 – XI ZR 650/20)

1. Die Vorschriften der §§ 491 ff. BGB finden auf einen Schuldbeitritt zu einem Darlehensvertrag entsprechende Anwendung.
2. Bei dem Schuldbeitritt eines Verbrauchers besteht ein Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB nicht, wenn ein solches für den gesicherten Darlehensvertrag gemäß § 495 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen wäre.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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