Heft 11/2022 – Ab Seite 425

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SchuldR AT / BT – §§ 323 Abs. 1, 440 S. 1 Var. 2, 3 S. 2 BGB; Art. 103 Abs. 1 GG
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Vertrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung
BGH (Beschluss vom 06.09.2022 – VIII ZR 352/21)

Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche (hier: unberücksichtigt gebliebener Vortrag des Käufers zu trotz Reparaturversuchen fortbestehenden Mangelsymptomen und zur Sicherheitsrelevanz der als Sachmangel geltend gemachten Funktionsstörung)
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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