Heft 11/2022 – Ab Seite 436

2,99 

SachenR / ZPO – § 932 Abs. 2 BGB
Zur Darlegungs- und Beweislast für die Gut- oder Bösgläubigkeit iRd § 932 Abs. 2 BGB
BGH (Urteil vom 23.09.2022 – V ZR 148/21)

Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb, trägt derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast dafür, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Prüfung der Berechtigung des Veräußerers nicht hat vorlegen lassen. Den Erwerber trifft allerdings regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Volage und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte