1. Ein Tatopfer ist nicht arglos, wenn es selbst einen tätlichen Angriff auf den Täter ankündigt.
2. Jedenfalls handelt der Täter ohne Vorsatz auf die Heimtücke, wenn er diese Ankündigung ernst nimmt und mit seiner Attacke nur dem vermeintlichen Angriff seines Opfers zuvorkommen will.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Jahrgang 2022, Strafrecht, Heft 11/2022
Heft 11/2022 – Ab Seite 445
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 211, 212, 223, 224 StGB
Heimtückische Tötung innerhalb einer Ehe
BGH (Beschluss vom 05.04.2022 – 1 Str 81/22)
incl. 19% VAT