Heft 12/2013 – Ab Seite 483

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ZPO – § 280 BGB; §§ 322 Abs. 1, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Zur Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers der Kapitalanlage
BGH (Urteil vom 22.10.2013 – XI ZR 42/12)

Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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