Heft 12/2013 – Ab Seite 500

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Schul- und Verfassungsrecht – § 43 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW, Art. 4, 6 und 7 GG
Unterrichtbefreiung aus religiösen Gründen nur in Ausnahmefällen („Krabat“)
BVerwG (Urteil vom 11.09.2013 – 6 C 12.12)

1. Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
2. Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist es zumutbar, dass ihre Kinder in der Schule an der Vorführung eines Spielfilms teilnehmen, in dem das Praktizieren schwarzer Magie dargestellt wird.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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