Heft 12/2014 – Ab Seite 470

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SchuldR BT / SachenR – §§ 812 Abs. 1 S.1, 951, 994, 996 BGB
Verwendungsersatzansprüche des Untermieters gegen den Hauptvermieter
BGH (Urteil vom 19.09.2014 – V ZR 269/13)

1. Hat der Untermieter mit dem Unter-vermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche nach § 994 Abs. 1, § 996 BGB gegen den Eigentümer aus (Bestätigung des Senatsurteils… NJW 1979, 716).
2. Aus dem Nichtvorliegen einer Leistung folgt nicht zwangsläufig, dass stets auf den Bereicherungen in sonstiger Weise erfassenden Tatbestand des § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB zurückgegriffen werden dürfte; auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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