Heft 12/2016 – Ab Seite 484

1,99 

SKU 122016-484 Kategorien , ,

ZPO – § 256 Abs. 1 ZPO
Zum Rehabilitierungsinteresse bei zivilrechtlichen „Fortsetzungsfeststellungsklagen“
BGH (Urteil vom 17.06.2016 – V ZR 272/15)

Der Wunsch nach Rehabilitierung begründet nicht bereits dann ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Zutrittsverbots, wenn der Betroffene es als diskriminierend empfunden hat. Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen des Zutrittsverbots fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit wirksam begegnet werden könnte.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte