Heft 12/2018 – Ab Seite 482

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FamR – §§ 1591, 1592 Nr. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2 GG; Art. 8, 14 EMRK; § 48 PStG
Eintragung der Mutterschaft der Ehefrau einer ein Kind gebärenden Frau in das Geburtenregister
BGH (Beschluss vom 10.10.2018 – XII ZB 231/18)

1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.
2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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