Heft 12/2021 – Ab Seite 485

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ZPO / GG – §§ 522 Abs. 1, 544 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BGH (Beschluss 28.09.2021 – VI ZR 946/20)

1. Hat das Berufungsgericht den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, so kann das Revisionsgericht in dem der Beschwerde stattgebenden Beschluss das angefochtene Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
2. Eine Entscheidung beruht auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie bei Berücksichtigung des übergegangenen Vorbringens anders ausgefallen wäre
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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